Wegbeschreibung von Köln kommend
Von Köln auf B59/Venloer Straße in Richtung Rommerskirchen fahren. Rommerskirchen und Sinsteden in Richtung Grevenbroich durchqueren. Vor Grevenbroich-Süd auf die A540 auffahren. Bei der ersten Ausfahrt Grevenbroich-Frimmersdorf abfahren und links auf die L361 abbiegen in Richtung Gustorf. Nach 1 km rechts abbiegen auf die L361/Zur Wassermühle. In Gustorf rechts abbiegen auf die K43/Provinzstraße. Nach 500 m rechts abbiegen auf die Schellestraße.
Wegbeschreibung von Düsseldorf kommend
Von Düsseldorf auf den Südring Richtung Neuss. Am AD Neuss-Hafen (22) geradeaus auffahren auf A57/E31. Bei der Ausfahrt Neuss-West (20) rechts abfahren auf die A46 Richtung Aachen/Heinsberg. Am Kreuz Jüchen (12) halb rechts abfahren auf B59/A540 und bei der ersten Ausfahrt Grevenbroich - Gustorf halb rechts abfahren auf L116 und nach 800 m rechts abbiegen auf die K22. Im Kreisverkehr die erste Ausfahrt rechts ausfahren auf die Provinzstraße, in Gustorf hinter der Sparkasse links abbiegen in die Schellestraße.
Wegbeschreibung von Aachen kommend
Von der A44 aus Richtung Köln/Düsseldorf. Am Autobahnkreuz Jackerath halb rechts, dann links halten auf die A61 Richtung Venlo/Krefeld/Düsseldorf. Beim Autobahnkreuz Wanlo rechts halten und auf die A46 Richtung Düsseldorf wechseln. Am AK Jüchen (12) halb rechts abfahren auf B59/A540, bei AS Grevenbroich-Gustorf halb rechts abfahren auf L116, rechts abbiegen auf L116, rechts abbiegen auf K22, im Kreisverkehr die erste Ausfahrt rechts ausfahren auf die Provinzstraße, in Gustorf hinter der Sparkasse links abbiegen in die Schellestraße.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns unter der hier angegebenen Adresse oder per E-Mail erreichen.
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 8196-0
Telefax: 02181 / 8196-46
E-Mail: info@anwalt-gv.com
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 14:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Unverheiratete Väter sollen leichter Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag geteilt. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich des Verfahrens. Dies wurde in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) am Freitag, 26. Oktober 2012, deutlich.
50 Jahre Élysée-Vertrag
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.
am 03. März 2017
10.45 Uhr im Pascal Gymnasium Grevenbroich
19.00 Uhr im historischen Rathaus zu Gustorf
heutiger Sitz der Rechtsanwälte Dr. Zimmermann & Partner
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Referent ist:
Cristian Liedtke M.A. aus dem Heinrich-Heine Institut Düsseldorf
Irmgard Buchner, Peter Zorn und
Dr. jur. Michael J. Zimmermann, LL.M.
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