Allgemeines Zivil- und Vertragsrecht

Das wohl älteste Rechtsgebiet des Zivilrechts regelt die Beziehung der Bürger (inkl. Unternehmen) zueinander. Täglich geht man unbewusst Verträge ein, welche meist unproblematisch sind, so z.B. schon beim Erwerb von Brötchen beim Bäcker.
Vertragliche Beziehungen können aber auch von erheblicher Bedeutung sein und führen nicht selten zu Streitigkeit, so etwa beim Kauf teurer Gegenstände, der Aufnahme von Darlehn oder dem Missbrauch von Urheberrechten.
Einen Teil des Zivilrechts bildet auch das Schadensersatzrecht.

All dies gehört zu dem klassischen Tätigkeitsfeld eines Juristen.