Der Fachanwalt für Familienrecht wird von der Rechtsanwaltskammer verliehen, wenn der Rechtsanwalt besondere theoretische Kenntnisse und besondere praktische Erfahrungen in diesem Rechtsbereich besitzt. Die theoretischen Kenntnisse und besonderen praktischen Erfahrungen liegen vor, wenn diese auf dem Fachgebiet erheblich das Maß dessen übersteigen, das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische Erfahrung im Beruf vermittelt wird; dabei müssen die theoretischen Kenntnisse die verfassungs- und europarechtlichen Bezüge des Fachgebiets umfassen. Rechtsanwalt Dr. jur. Michael J. Zimmermann ist seit 1997 "Fachanwalt für Familienrecht"; er war der Erste in Grevenbroich, dem die Rechtsanwaltskammer diese Qualifikation zuerkannte. Das tradierte Bild von Ehe, Partnerschaft und Familie hat sich in den letzten Jahren rechtlich und tatsächlich rasant verändert. Das Rechtsgebiet ist daher in unserem Hause auch personell stärker vertreten, der Bereich wird zusätzlich abgedeckt durch Rechtsanwalt Tilman Foerster - ebenfalls "Fachanwalt für Familienrecht".
Zum Familienrecht gehören:
Das materielle Recht umfasst:
Das Verfahrensrecht wird seit dem 1.8.2009 vorgegeben durch das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit, bestehend aus insgesamt 9 Büchern: (Allgemeiner Teil; Verfahren in Familiensachen; Verfahren in Betreuungs- und Unterbringungssachen; Verfahren in Nachlass- und Teilungssachen; Verfahren in Registersachen samt unternehmensrechtliche Verfahren, Verfahren in weiteren Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Verfahren in Freiheitsentziehungssachen und in Aufgebotssachen).
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns unter der hier angegebenen Adresse oder per E-Mail erreichen.
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 8196-0
Telefax: 02181 / 8196-46
E-Mail: info@anwalt-gv.com
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 14:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Unverheiratete Väter sollen leichter Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag geteilt. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich des Verfahrens. Dies wurde in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) am Freitag, 26. Oktober 2012, deutlich.
50 Jahre Élysée-Vertrag
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.
am 03. März 2017
10.45 Uhr im Pascal Gymnasium Grevenbroich
19.00 Uhr im historischen Rathaus zu Gustorf
heutiger Sitz der Rechtsanwälte Dr. Zimmermann & Partner
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Referent ist:
Cristian Liedtke M.A. aus dem Heinrich-Heine Institut Düsseldorf
Irmgard Buchner, Peter Zorn und
Dr. jur. Michael J. Zimmermann, LL.M.
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