Im Rahmen unserer normalen anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir für jedermann auch sogenannte Inkassotätigkeit. Wir verfolgen die Forderungen gegenüber dem Schuldner sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Nach gerichtlicher Feststellung der Forderung betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung.
Der Vorteil bei einer direkten Beauftragung, ohne vorherige Einschaltung eines Inkassounternehmens, ist es, dass die bei uns als Anwälten entstehenden Kosten immer auch von dem Gegner zu tragen sind. Dies ist bei zusätzlichen Kosten für ein Inkassounternehmen sehr streitig.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen Beratungstermin mit uns vereinbaren? Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Sie können uns unter der hier angegebenen Adresse oder per E-Mail erreichen.
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Telefon: 02181 / 8196-0
Telefax: 02181 / 8196-46
E-Mail: info@anwalt-gv.com
Wir sind für Sie erreichbar:
Montag bis Freitag
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
und von 14:30 Uhr bis 18.00 Uhr
Unverheiratete Väter sollen leichter Zugang zu einem gemeinsamen Sorgerecht für ihre Kinder bekommen. Dieses Ziel wird von allen Fraktionen im Deutschen Bundestag geteilt. Uneinigkeit besteht jedoch hinsichtlich des Verfahrens. Dies wurde in der Debatte zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern (17/11048) am Freitag, 26. Oktober 2012, deutlich.
50 Jahre Élysée-Vertrag
Am 22. Januar 1963 unterzeichneten Staatspräsident Charles de Gaulle und Bundeskanzler Konrad Adenauer im Pariser Élysée-Palast den Vertrag über die deutsch-französische Zusammenarbeit.
am 03. März 2017
10.45 Uhr im Pascal Gymnasium Grevenbroich
19.00 Uhr im historischen Rathaus zu Gustorf
heutiger Sitz der Rechtsanwälte Dr. Zimmermann & Partner
Schellestraße 5
41517 Grevenbroich
Referent ist:
Cristian Liedtke M.A. aus dem Heinrich-Heine Institut Düsseldorf
Irmgard Buchner, Peter Zorn und
Dr. jur. Michael J. Zimmermann, LL.M.
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