Inkasso

Im Rahmen unserer normalen anwaltlichen Tätigkeit übernehmen wir für jedermann auch sogenannte Inkassotätigkeit. Wir verfolgen die Forderungen gegenüber dem Schuldner sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Nach gerichtlicher Feststellung der Forderung betreiben wir für Sie die Zwangsvollstreckung.

Der Vorteil bei einer direkten Beauftragung, ohne vorherige Einschaltung eines Inkassounternehmens, ist es, dass die bei uns als Anwälten entstehenden Kosten immer auch von dem Gegner zu tragen sind. Dies ist bei zusätzlichen Kosten für ein Inkassounternehmen sehr streitig.