Magister des Wirtschaftsrechts, LL.M. (oec)

Zahlreiche Universitäten bieten inzwischen für Inländer und ausländische Studenten Masterstudiengänge an. Insbesondere werden diese angeboten für Juristen, die bereits in der praktischen Berufstätigkeit stehen. Der Studiengang bietet die Möglichkeit, auf neuen - aktuellen - Rechtsgebieten Kenntnisse zu erlangen und bereits vorhandene Kenntnisse zu vertiefen.

 

Bereits am 22. November 2007 – anlässlich der zeitlichen Rückkehr an die juristische Fakultät und nach über 25-jähriger anwaltlicher Berufstätigkeit - verlieh die Universität zu Köln Herrn Dr. Michael J. Zimmermann aufgrund eines solchen Weiterbildungsstudienganges, den die rechtswissenschaftliche Fakultät in Zusammenarbeit mit der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät eingerichtet hat, den akademischen Grad des Magister des Wirtschaftsrechts, „LL.M. oec“. mit der zusammenfassenden Abschlussbewertung „sehr gut“ – magna cum laude.

 

Der LL.M. steht für Master of Laws, abgeleitet aus dem Lateinischen „Legum Magister“. Voraussetzung eines derart vertiefenden Studienganges ist der Abschluss des Juristischen Examens in besonderer, gehobener Qualifikation (Prädikatsexamen). Ziel des Masterstudiengangs ist es, vertiefte Kenntnisse des Wirtschaftsrechts im Gesamtsystem zu vermitteln, intensiv, zusammenhängend, interdisziplinär und im Wechselspiel der Einzelkomponenten, und damit eine wissenschaftliche Zusatzqualifikation zu bieten. Er soll in die planend-gestalterische Komponente der juristischen, insbesondere der wirtschaftsrechtlichen Tätigkeit einführen. Der Masterstudiengang Wirtschaftsrecht soll den Studierenden und auch denjenigen, die bereits in ihren jeweiligen Berufen tätig sind, im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes rechtswissenschaftliches Studium eine wissenschaftliche Vertiefung und Spezialisierung ihrer Kenntnisse ermöglichen.

 

Nach den einschlägigen Bestimmungen der Fakultäten setzt die Zulassung zum wirtschaftsrechtlichen Masterstudiengang geschultes analytisches Denk- und Abstraktionsvermögen, ein hohes Maß an kritischer Selbstreflexion sowie wissenschaftliche und interkulturelle Neugier, dazu überdurchschnittliche Lern- und Leistungsbereitschaft, Zielstrebigkeit, Belastbarkeit sowie geschulte Kommunikationsfähigkeiten und einen ausgeprägten Gestaltungswillen voraus. Die Auswahl der Bewerber/innen erfolgt aufgrund einer vom Prüfungsausschuss erstellten Rangliste auf Grund der Ergebnisse der Abschlusszeugnisse. Nach erfolgreichem Abschluss des Studiums wird von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der akademische Grad „Master of Laws“ (LL.M.) verliehen.