Schadenersatzrecht

Zu diesem Bereich gehört jegliche Bearbeitung von Schadenangelegenheiten, sowohl die Geltendmachung von Schadenersatz und Schmerzensgeld, als auch deren Abwehr.

Ansprüche können sich neben den besonders bedeutsamen Verkehrsunfällen auch aus dem Arzthaftungsrecht, Nachbarrecht, Kaufrecht, Werkvertragsrecht und allgemeinen Unfallrecht ergeben.