Sozialrecht

Jegliche Auseinandersetzungen mit den gesetzlichen Sozialversicherungen wie gesetzliche Rentenversicherung (SGB VI), gesetzliche Krankenversicherung (SGB V), Arbeitslosenversicherung (SGB III), gesetzliche Unfallversicherung (SGB VII), Pflegeversicherung (SGB XI) und im Schwerbehindertenrecht (SGB IX) werden durch uns geführt.

Die häufigsten Probleme treten im Bereiche der Zuerkennung eines bestimmten Grades der Behinderung (GdB), der Zuerkennung einer Erwerbsunfähigkeitsrente, der Zuerkennung einer höheren Pflegestufe und bei der Gewährung oder Rückforderung von Arbeitslosengeld oder der Verhängung einer Sperrzeit gegen den Arbeitslosen auf.