Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

In diesem Bereich werden Sie von Anbeginn des Ermittlungsverfahrens bis zu einem eventuell durchzuführenden gerichtlichen Verfahren durch uns betreut.
Dringend empfehlen wir, so früh wie möglich anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, nicht erst wenn das Verfahren vor Gericht unvermeidbar bevorsteht.

Vorgerichtlich können viele Verfahren noch mit einer Einstellung beendet werden. Alleine die Tatsache, dass sich für den Beschuldigten ein Anwalt bestellt hat, vermeidet in vielen Fällen eine Anklage vor dem Gericht.