Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht wird unterschieden in das Verkehrszivilrecht und das Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht.
Das Verkehrszivilrecht befasst sich mit der zivilrechtlichen Auseinandersetzung etwa nach einem Verkehrsunfall oder nach dem Autokauf, das Verkehrsstraf- bzw. Ordnungswidrigkeitenrecht mit der Abwehr von Bußgeldern oder schlimmer noch, der Abwehr von strafrechtlichen Sanktionen.