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Wohnungseigentumsrecht

Die rechtliche Grundlage des Wohnungseigentumsrechts bildet das Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vom 15. März 1951 in der zuletzt geänderten Fassung vom 26.03.2007 (BGBl I 2007, S. 370ff).

An Wohnungen kann Wohnungseigentum, an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes kann Teileigentum begründet werden. Das Wohnungseigentumsgesetz definiert beide Rechtsinstitute:

  • Wohnungseigentum ist das Sondereigentum an einer Wohnung in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.
  • Teileigentum ist das Sondereigentum an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen eines Gebäudes in Verbindung mit dem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum, zu dem es gehört.

Das Gesetz ermöglicht mittels dieser Rechtsinstitute eine Ausweitung von Eigentum durch Aufteilung desselben an eine Vielzahl von Wohnungs- oder Teileigentümer. Die Tatsache, dass dieses Gesetz sich bewährt hat, folgt bereits aus der langen Laufzeit der rechtlichen Bestimmungen seit März 1951.

Wenn neue Gemeinschaften gebildet werden, bedarf es vor allem in sachenrechtlicher Hinsicht der exakten Festlegung des Entstehungsvorgangs. Hinsichtlich der Aufrechterhaltung und des Funktionierens der Gemeinschaften bedarf es weiterer ordnungsrechtlicher Regelungen. Der § 10 Abs. 2 WEG sagt zum Wohnungseigentum grundlegend: „Das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander bestimmt sich nach den Vorschriften dieses Gesetzes (des WEG) und, soweit dieses Gesetz keine besonderen Bestimmungen enthält, nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Gemeinschaft“.

 

Wer sich mit dem Teileigentum oder Wohnungseigentum beschäftigt, wird folgende Regelungskomplexe beherrschen:

  • Die Begründung des Wohnungs- und Teileigentums.
  • Die grundlegenden Regelungen über die Gemeinschaft der Eigentümer.
  • Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums.
  • Begründung und Inhalt von Dauerwohnrechten.
  • Die Besonderheiten des gerichtlichen Verfahrens aus Anlass von Streitigkeiten aus diesen Bereichen.

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XVII. ERFTGESPRÄCHE

am 03. März 2017

10.45 Uhr im Pascal Gymnasium Grevenbroich

19.00 Uhr im historischen Rathaus zu Gustorf

heutiger Sitz der Rechtsanwälte Dr. Zimmermann & Partner

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Referent ist:

Cristian Liedtke M.A. aus dem Heinrich-Heine Institut Düsseldorf


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Moderation

Irmgard Buchner, Peter Zorn und

Dr. jur. Michael J. Zimmermann, LL.M. 

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